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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Linox Media · Stand: Juni 2026

1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Linox Media, Inhaber Linus Auer, Ritterspornweg 14, 12357 Berlin (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Online-Werbung und Leadgenerierung.

Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden keine Verträge geschlossen.

Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

2 Vertragsgegenstand und Leistungen

Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der digitalen Kundengewinnung. Hierzu zählen je nach Vereinbarung insbesondere die Konzeption, Einrichtung, Betreuung und Optimierung von bezahlten Werbekampagnen auf Plattformen wie Meta (Facebook und Instagram) und Google, die Erstellung und Optimierung von Landingpages und Websites, das Verfassen von Werbetexten sowie die laufende Beratung und Betreuung im Rahmen der Kundengewinnung.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Vertrag. Die Agentur schuldet eine fachgerechte Tätigkeit nach den anerkannten Regeln ihres Fachgebiets; sie schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, soweit ein solcher nicht ausdrücklich und schriftlich als Beschaffenheit vereinbart wurde. Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich bei den Leistungen um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen geeignete Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

3 Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website sowie in sonstigen Werbemitteln stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, insbesondere durch die Annahme eines von der Agentur unterbreiteten Angebots durch den Kunden oder durch eine Auftragsbestätigung der Agentur in Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die erforderlichen Zugänge zu Werbekonten, Unternehmensseiten und Analyse-Werkzeugen, die für die Anzeigenschaltung notwendigen Inhalte sowie freigegebene Bild-, Video- und Textmaterialien.

Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit der erforderlichen Entscheidungs- und Auskunftsbefugnis. Freigaben, Rückmeldungen und Entscheidungen erteilt der Kunde innerhalb angemessener Frist, damit der vereinbarte Leistungsablauf nicht verzögert wird.

Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder ihm die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen, und dass deren Verwendung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts, verstößt. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; ein hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

5 Werbebudget und Mediakosten

Die Kosten für die Schaltung der Werbeanzeigen (Werbebudget oder Mediakosten), die unmittelbar an die jeweiligen Werbeplattformen zu zahlen sind, sind nicht Bestandteil der Vergütung der Agentur und werden vom Kunden gesondert getragen.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird das Werbebudget unmittelbar über ein auf den Kunden lautendes Zahlungsmittel oder Werbekonto abgerechnet. Die Höhe des eingesetzten Werbebudgets bestimmt der Kunde; die Agentur berät ihn hierzu. Die Agentur hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung, die Abrechnungsmodalitäten und die Auszahlungs- oder Sperrentscheidungen der Werbeplattformen.

6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung für laufende Betreuungsleistungen als monatlich wiederkehrendes Honorar (Retainer) geschuldet. Da die Agentur die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist das monatliche Honorar im Voraus zu Beginn des jeweiligen Leistungsmonats fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Agentur nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge zurückzustellen.

7 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag über laufende Betreuungsleistungen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit dem vereinbarten Leistungsbeginn. Soweit im Angebot oder Vertrag nicht abweichend vereinbart, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten. Die Parteien können im Einzelfall eine kürzere, insbesondere monatliche, oder eine längere Mindestvertragslaufzeit vereinbaren; maßgeblich ist die im jeweiligen Angebot oder Vertrag getroffene Regelung.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten nicht nachkommt.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

8 Leistungsergebnis und kein Erfolgsversprechen

Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl, Qualität oder ein bestimmter wirtschaftlicher Wert von Anfragen, Kontakten oder Aufträgen (Leads), wird nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich und in Textform als verbindliche Beschaffenheit vereinbart wurde.

Der Erfolg von Werbemaßnahmen hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, insbesondere von der Marktlage, dem Wettbewerb, dem Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer, der Angebots- und Preisgestaltung des Kunden, der Reaktionsgeschwindigkeit des Kunden bei der Bearbeitung von Anfragen sowie den Vorgaben, Algorithmen und Entscheidungen der Werbeplattformen. Die Agentur haftet nicht für ausbleibende oder hinter den Erwartungen zurückbleibende wirtschaftliche Ergebnisse, soweit sie ihre Leistungen fachgerecht erbracht hat.

9 Nutzungsrechte

An den von der Agentur im Rahmen des Vertrags erstellten und an den Kunden übergebenen Arbeitsergebnissen, insbesondere an Werbetexten, Anzeigen und Landingpages, räumt die Agentur dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte für die Dauer der Zusammenarbeit ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur. An Arbeitsmitteln, Vorlagen, Konzepten und Methoden, die die Agentur allgemein und über den konkreten Auftrag hinaus einsetzt, verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur. Soweit für eingesetzte Materialien Dritter (etwa Schriftarten, Bilder oder Software) gesonderte Lizenzbedingungen gelten, sind diese vom Kunden zu beachten.

10 Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, auf die für den Kunden erbrachten Leistungen unter Nennung des Namens und des Logos des Kunden in eigenen Referenzen, insbesondere auf der eigenen Website und in sozialen Medien, hinzuweisen.

Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung vertraulicher Einzelheiten der Zusammenarbeit erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.

11 Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Agentur beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Agentur einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Agentur haftet nicht für Maßnahmen, Entscheidungen oder Ausfälle der Werbeplattformen, insbesondere nicht für die Sperrung oder Deaktivierung von Werbekonten, soweit diese nicht von der Agentur zu vertreten sind.

12 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht gegenüber Dritten offenzulegen oder für vertragsfremde Zwecke zu verwenden.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung der Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden, die einer Partei nachweislich bereits vor der Mitteilung bekannt waren oder die aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Jede Partei bleibt für die Einhaltung der für sie geltenden datenschutzrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich.

14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die der Agentur die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die Agentur für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Pflicht zur Leistung.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere nicht vorhersehbare und von der Agentur nicht zu vertretende Umstände wie Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Energie- und Telekommunikationsausfälle sowie weitreichende Störungen der genutzten Plattformen und Infrastrukturen. Die Agentur wird den Kunden über den Eintritt höherer Gewalt unverzüglich unterrichten.

15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.